Welche Fragen haben Sie an uns?

  • Wie erfolgt die Anmeldung meines Kindes?

    Eine Voranmeldung an unserer Schule ist jederzeit möglich und erwünscht. Das geht formlos oder mit dem Vordruck.
    zum Anmeldeformular ( Druckversion )

    • Im September des Vorschuljahres werden alle registrierten Familien von uns kontaktiert und zum Informationselternabend eingeladen.

    • Vor den Herbstferien des Vorschuljahres finden 2 Anmeldetage zur Einschulung an unserer Schule statt. Sie müssen Ihr Kind außerdem ganz normal an der für Sie zuständigen staatlichen Grundschule anmelden, jedoch mit dem Vermerk, dass Sie eine Einschulung an unserer Einrichtung beabsichtigen.

    • Bis November erhalten die Familien der angemeldeten Kinder eine schriftliche Information, ob ihr Kind in die neue erste Klasse aufgenommen werden kann oder nicht.

    • Je nach Nachfrage werden Kinder, die nicht aufgenommen werden können in einer Warteliste vermerkt. Im Falle von Änderungen besteht ggf. die Möglichkeit “nachzurücken“.

  • Nach welchem Lehrplan wird unterrichtet ?
    • Grundlage unserer pädagogischen Arbeit ist der derzeit gültige Sächsische Lehrplan für die Klassen 1 bis 4 für den Unterricht sowie der Sächsische Bildungsplan für den Nachmittag. Der Kirchenjahreskreis bzw. biblische Inhalte fließen stets aktiv in das Schulleben ein.

  • Können nur Kinder aus christlichen Elternhäusern die Evangelische Grundschule besuchen ?

    • Nein, die Schule steht grundsätzlich allen Kindern unabhängig von ihrer religiösen Haltung offen.

    • Es wird bei der Klassenbildung jedoch auf ein ausgewogenes Verhältnis religiös gebundener und nicht gebundener Familien geachtet.

  • Welche Qualifikation müssen die Lehrer haben ?
    • Hier gilt die Vergleichbarkeit mit den Lehrkräften im staatlichen Schuldienst. Die Sächsische Bildungsagentur prüft die Qualifikation der Lehrkräfte.

  • Wie kommt mein Kind zur Schule?
    • Es gelten die Bestimmungen des Landkreises Bautzen für die Schülerbeförderung. Die Fahrkartenbestellung wird durch die Schule geregelt.

    • Unsere Schule ist derzeit mit folgenden Buslinien erreichbar:

    Lauterbach – Bischofswerda
    Großröhrsdorf – Bischofswerda
    Rammenau – Frankenthal
    Pulsnitz – Großröhrsdorf (über Frankenthal)

  • Wie sieht die Unterrichtsgestaltung aus?
    • Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr mit dem Morgenkreis.

    • Anschließend wird in Blöcken von jeweils 90 min. Länge unterrichtet. Innerhalb dieser Blöcke erhalten die Kinder auch die Möglichkeit, sich durch Bewegungs- bzw. Stilleübungen zu entspannen.

    • Jeden Mittwoch findet ein Schulgottesdienst statt.

  • Wird mein Kind auch vor dem Unterricht bzw. am Nachmittag und in den Ferien betreut ?

    • Ja, 7.00 – 7.45 Uhr öffnet der Frühhort. An den Nachmittagen werden u.a. die Hausaufgaben erledigt und verschiedene AG oder Projekte angeboten. Die Betreuung endet um 16.30 Uhr.

    • Ferienbetreuung wird angeboten. Ausgenommen hiervon sind die Zeit der Betriebsruhe (3./4. Sommerferienwoche), die Ferien zum Jahreswechsel sowie Brückentage aufgrund einzelner Feiertage.

  • Wer ist Träger der Schule ?
    • Der Evangelische Schulverein im Landkreis Bautzen e.V., der seit einigen Jahren mit sehr positiver Resonanz zum Evangelischen Schulzentrum Gaußig gewachsen ist. Zum Schulverein gehören mittlerweile neben GS, MS und beruflichem Gymnasium in Gaußig, auch die MS Königswartha, die Kita in Auritz sowie der Hort in Gaußig.

  • Müssen die Lehrbücher gekauft werden ?
    • Nein. Momentan müssen Arbeitshefte allerdings noch durch die Eltern erworben werden.

  • Wie hoch ist das Schulgeld?

    Schulgeldsatzung an der Evangelischen Grundschule Frankenthal ab 01.08.2019:

      Vollständige Familie Alleinerziehende
    1.Kind 108 € 102 €
    2.Kind 85 € 81 €
    3.Kind 37 € 35 €

    Familien, deren Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt, haben die Möglichkeit, eine Reduzierung des Schulgeldes bzw. die Übernahme des Anteils für die Nachmittagsbetreuung zu beantragen.

    Der Anteil Nachmittagsbetreuung ist durch die Eltern beim Jugendamt des Landkreises Bautzen zu beantragen. Das Antragsverfahren und die Einkommensgrenze entsprechen dem für die Übernahme der Elternbeiträge in Kindertagesstätten.

    Ein teilweiser Schulgeldverzicht kann nach der Richtlinie des Evangelischen Schulvereins im Landkreis Bautzen e.V. beim Vorliegen von sozialen Gründen erfolgen.
    Lernen gleichzeitig 3 Kinder einer Familie an unseren Schulen beträgt das Schulgeld für das 3. Kind 50%, dies wurde in der o.a. Tabelle bereits berücksichtigt. Lernen gleichzeitig 4 Kinder einer Familie an unseren Schulen, ist die Beschulung des 4. Kindes schulgeldfrei.

    Für Vesper und Getränke werden wie bisher jeweils im Oktober und März 10,00 Euro/Kind und Halbjahr berechnet.

    Rückfragen dazu richten Sie bitte unter der Telefonnummer 035930-29640 an die Geschäftsstelle des Schulvereins.

     

  • Wie ist die Essenversorgung organisiert?

    • Mittagessen eines externen Anbieters und Vesper zum halbjährlichen Pauschalpreis werden angeboten.

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